Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma Wattam GmbH

§1 Allgemeine Bestimmungen

1.1    Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

1.2    Soweit der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

1.3    Änderungen unserer Geschäftsbedingungen werden wir dem Besteller schriftlich mitteilen. Soweit nicht ein schriftlicher Widerspruch des Bestellers bei uns innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung eingeht, gelten diese Änderungen als akzeptiert. Auf diese Folge werden wir den Besteller bei Mitteilung der Änderungen besonders hinweisen.

§2  Angebot

2.1    Unser Angebot ist freibleibend bis zum Zugang der Auftragsbestätigung. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb eines Monats ab Zugang des Angebots an die Wattam annehmen. Der Besteller bleibt bis zu diesem Zeitpunkt an das Angebot gebunden.

2.2    An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1    Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“. Ist der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen, eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.

3.2    Ist der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.3    Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3.4    Verzugseintritt und Höhe der Verzugszinsen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Wir weisen darauf hin, dass der Kunde spätestens dann in Verzug gerät, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung, die Zahlung leistet.

3.5    Gerät der Käufer durch Mahnung (§ 286 Abs. 1 BGB) in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, ist Wattam nach vorheriger Mahnung berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Wattam kann außerdem die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag.

§4 Lieferung, Lieferumfang und Gefahrübergang

4.1    Die Ware wird von uns versandfertig wie in den Artikelbeschreibungen verpackt bzw. geliefert. Die Lieferung erfolgt bis Bordsteinkante. Wenn der Kunde Unternehmer ist, dann geht beim Versendungsverkauf die Gefahr bereits mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Unternehmer über.

4.2    Angaben über Maße, Gewicht, Farbe, Material und Ausstattung sind nur annähernd, soweit sie in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert bezeichnet werden. Gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB gilt die geschuldete Leistung als bewirkt, wenn der Liefergegenstand im wesentlichen dem Vertrag – auch Mengen- und Maßtoleranzen bis 10 % – entspricht.

4.3    Unsere Angaben zu Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, wir hätten deren Verbindlichkeit ausdrücklich zugesichert. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Gleiches gilt auch bei Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, behördlichen oder hoheitlichen Maßnahmen, Betriebsstörungen, Behinderungen der Verkehrswege sowie im Falle, dass uns unsere Lieferanten aus den vorgenannten Gründen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefern. Wird aufgrund dieser Ereignisse die Vertragsausführung für eine Partei unzumutbar, so kann diese Partei den Rücktritt vom Vertrag erklären.

4.4    Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.

4.5    Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.

4.6    Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden in der Bestellung oder Auftrag mitgeteilten Adresse. Wir behalten uns vor, die Lieferung per LKW, Bahn oder Schiff zu versenden. Die Kosten sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, vom Käufer zu tragen.

4.7    Der Lieferungsempfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferort mit Fahrzeugen der Firma Wattam oder einer eingesetzten Spedition zu erreichen ist. Zufahrtswege müssen für einen Transport durch LKW mit einem maximalen Gesamtgewicht von bis zu 40 Tonnen zugelassen und geeignet sein.

§5 Mängelrüge und Annullierungskosten

5.1    Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten können vom Besteller, der Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden. Bei verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Unternehmer nur zur Minderung. Bei anderen als verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Unternehmer nur zum Verlangen auf Nacherfüllung; soweit eine solche in angemessener Zeit nicht erreicht werden kann oder aufgrund der Beschaffenheit der Ware unmöglich ist, hat der Unternehmer wahlweise ein Rücktritts- oder Minderungsrecht. Die Regelungen des § 478 BGB bleiben unberührt.

Der Unternehmer muss die Ware sofort nach Eingang hinsichtlich Menge, Qualität, Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf dem CMR/Frachtbrief zu vermerken. Im übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmern § 377 HGB. Beschädigungen auf dem Transport berechtigen der Wattam gegenüber nicht zur Annahmeverweigerung.

5.2    Bei Beanstandungen der Ware (Mängelrüge), sollte der Kunde nicht weniger als 5 Fotos von der reklamierten Ware, sowie Kennzeichen und Name des Fahrers übermitteln, um eine Zuordnung feststellen zu können. Auf den Fotos muss das Fahrzeug und Kennzeichen zu erkennen sein. Sobald der Kunde die Ware von der Anlieferstelle weggeräumt hat, entfällt jeglicher Reklamationsanspruch. 

5.3    Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schaden vorbehalten.

§6 Eigentumsvorbehalt

6.1    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne unsere ausdrückliche vorherige Zustimmung nicht gestattet. Die Wattam ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit Zahlung in Verzug ist.

6.2    Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und ihr die Versicherungsansprüche abzutreten. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

6.3    Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

6.4    Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

§7 Angaben zur Ware

7.1    Unsere Warenbeschreibungen und -angaben beschreiben nur die Beschaffenheit unserer Waren und unserer Leistungen und stellen keine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien i.S.d. § 443 BGB dar, es sei denn, dass wir eine solche Garantie dem Kunden ausdrücklich bestätigen.

7.2    Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar.

7.3    Gegebenenfalls hat der Käufer fachgerechten Rat einzuholen.

§8 Sonstiges

8.1    Die Vertragssprache ist deutsch. Auch wenn der Vertragstext in eine andere Sprache übersetzt werden sollte, bleibt der deutsche Vertragstext verbindlich.

8.2    Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, wenn der Kunde kein Verbraucher ist.

8.3    Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes der Firma Wattam als Gerichtsstand vereinbart.

8.4    Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem mit der ursprünglichen Bestimmung von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Analoges gilt für den Fall, dass die Vereinbarung Lücken enthält.